Haftentlassenenhilfe e.V.
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Projekte

Beratungsstelle

Ausgehend von der Beratungsstelle wird die Arbeit des Vereins von elf hauptamtlichen Mitarbeitern getragen. Beratung heißt für uns, den Klienten mit seiner Geschichte, seinen Problemen und Ängsten ernst zu nehmen, ihn bei der Entwicklung einer wirklichkeitsnahen Zukunftsperspektive zu fördern und zu unterstützen, ihn aber auch dahingehend zu fordern, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Beratung heißt aber nicht zuletzt ermutigen. Nach unserer Erfahrung ist es nicht der Leidensdruck allein, der zur Umkehr bewegt, sondern das noch so kleine Erfolgserlebnis, das zeigt, dass ein anderer, legaler Weg möglich ist. Von der Beratungsstelle ausgehend werden die verschiedenen Projekte organisiert und die besonderen Beratungsangebote durchgeführt.

Gesetzliche Grundlage unserer nach dem Subsidiaritätsprinzip übernommenen Aufgabe ist das Sozialgesetzbuch XII.
Es bestimmt in seinem § 11: “Zur Erfüllung der Aufgaben dieses Buches werden die Leistungsberechtigten beraten und, soweit erforderlich, unterstützt.
Die Beratung betrifft die persönliche Situation, den Bedarf sowie die eigenen Kräfte und Mittel sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur Überwindung der Notlage. (...)”

Wirksame, präventive Wiedereingliederungshilfe braucht aber vor allem die Unterstütz- ung der Öffentlichkeit.

Projekte der Haftentlassenenhilfe e.V. Projekt Schöne Aussicht Projekt Wohnungserhalt Projekt Hafturlaub Projekt Schuldnerberatung Projekt Übergangsmanagement Projekt Übergangswohnungen Projekt Betreutes Wohnen